das Wohl unserer Patienten ist unser höchstes Gut

Kronen und Brücken

Kronen und Brücken

Wenn Zähne durch Caries soweit zerstört sind, daß eine Füllungstherapie unsicher oder unmöglich wird, sind zum Schutz und Erhalt des Zahnes Zahnkronen indiziert.

Wenn Zähne fehlen, und davor und dahinter ein überkronungswürdiger Zahn fest im Kiefer steht, ist eine Brücke indiziert.

  • Vollgußkronen, zwar bewährt und lange haltbar, aber ästethisch unbefriedigend.

Vollkeramisch verblendete Brücke

ästhetisch sicher die bessere Lösung

Vollkeramik

  • Vollkeramik (Empress, Imax oder Zirkonoxid), ästhetisch die vollkommendste Lösung

Dieser junge Patient hatte sich bei einem Unfall die beiden rechten Schneidezähne frakturiert

Hier nach Eingliederung der Vollkeramikrestauration

Adhäsivbrücken

auch Klebe- oder Marylandbrücken genannt, sind eine sehr zahnsubstanzschonende Möglichkeit zum Schluß kleiner Lücken. Obwohl in meiner Praxis seit über 20 Jahren bewährt, hat der Gesetzgeber diese Brücken leider aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert.

Inlaybrücke

Ebenfalls relativ substanzschonend ist die Inlaybrücke, die aber leider ebenfalls aus dem Leistungskatalog ausgegliedert wurde.