Kronen und Brücken
Kronen und Brücken
Wenn Zähne durch Caries soweit zerstört sind, daß eine Füllungstherapie unsicher oder unmöglich wird, sind zum Schutz und Erhalt des Zahnes Zahnkronen indiziert.
Wenn Zähne fehlen, und davor und dahinter ein überkronungswürdiger Zahn fest im Kiefer steht, ist eine Brücke indiziert.
- Vollgußkronen, zwar bewährt und lange haltbar, aber ästethisch unbefriedigend.
Vollkeramisch verblendete Brücke
ästhetisch sicher die bessere Lösung
Vollkeramik
- Vollkeramik (Empress, Imax oder Zirkonoxid), ästhetisch die vollkommendste Lösung
Dieser junge Patient hatte sich bei einem Unfall die beiden rechten Schneidezähne frakturiert
Hier nach Eingliederung der Vollkeramikrestauration
Adhäsivbrücken
auch Klebe- oder Marylandbrücken genannt, sind eine sehr zahnsubstanzschonende Möglichkeit zum Schluß kleiner Lücken. Obwohl in meiner Praxis seit über 20 Jahren bewährt, hat der Gesetzgeber diese Brücken leider aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausgegliedert.
Inlaybrücke
Ebenfalls relativ substanzschonend ist die Inlaybrücke, die aber leider ebenfalls aus dem Leistungskatalog ausgegliedert wurde.